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   BVerwG, 17.01.1985 - 3 C 6.83   

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https://dejure.org/1985,1296
BVerwG, 17.01.1985 - 3 C 6.83 (https://dejure.org/1985,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1985 - 3 C 6.83 (https://dejure.org/1985,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - 3 C 6.83 (https://dejure.org/1985,1296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Pflegesatz - Bemessung - Übertragung - Verordnung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 31; KHG § ... 17; GG Art. 31; KHG § 18; BPflV § 3; HmbGebG § 3; HmbGebO für das öffentliche Gesundheitswesen Nr. 1; HmbGebO für das öffentliche Gesundheitswesen Nr. 3; HmbGebO für das öffentliche Gesundheitswesen Nr. 6; HmbGebO für das öffentliche Gesundheitswesen Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 1
  • NJW 1986, 2387
  • NVwZ 1986, 921 (Ls.)
  • VersR 1985, 847
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 3 C 6.83
    Dabei geht der erkennende Senat mit dem Berufungsgericht sowie der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung davon aus, daß eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Trägerin eines Krankenhauses die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und den Krankenhausbenutzern nach ihrer freien Wahl entweder öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestalten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG 7 C 49.67 - in MDR 1969, 737 sowie Beschluß vom 21. Juni 1979 - BVerwG 7 B 68 - 73.79 - in NJW 1980, 660).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 7 B 68.79
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1985 - 3 C 6.83
    Dabei geht der erkennende Senat mit dem Berufungsgericht sowie der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung davon aus, daß eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Trägerin eines Krankenhauses die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und den Krankenhausbenutzern nach ihrer freien Wahl entweder öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestalten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG 7 C 49.67 - in MDR 1969, 737 sowie Beschluß vom 21. Juni 1979 - BVerwG 7 B 68 - 73.79 - in NJW 1980, 660).
  • OLG Jena, 02.08.2017 - 2 Verg 2/17

    Sicherheitsdienste - Öffentliche Auftragsvergabe: Forderung nach einem

    Eine Festlegung des Jahresmindestumsatzes ohne spezifische Begründung im Vergabevermerk wäre nur dann als genügend anzusehen, wenn § 45 Abs. 2 VgV ein intendiertes Ermessen zu entnehmen wäre (vgl. BVerwGE 71, 1, 6).
  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 71, 1 ; 105, 55 ) bedarf es keiner Begründung der Ermessensentscheidung, wenn die Richtung der Ermessensausübung von dem Gesetz, das zu ihr ermächtigt, in der Weise vorgezeichnet ist, dass ein bestimmtes Ergebnis im Regelfall gewollt ist und von ihm nur ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn besondere Gründe dafür sprechen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 3842/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1985 - 3 C 6.83 -, BVerwGE 71, 1; BGH, Urteil vom 5. April 1984 - III ZR 12/83 -, DVBl. 1984, 1118 f.
  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

    Denn zum einen verlange der enge und untrennbare Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung (Entgelt) in einem einheitlichen Benutzungsverhältnis, beide Leistungen nach übereinstimmenden Regeln zu beurteilen (BVerwG Urteil vom 17. Januar 1985, 3 C 6/83, BVerwGE 71, 1, Juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11. Mai 1995, 2 S 2568/92, ESVGH 45, 277, Juris Rn. 77).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

    Denn zum einen verlange der enge und untrennbare Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung (Entgelt) in einem einheitlichen Benutzungsverhältnis, beide Leistungen nach übereinstimmenden Regeln zu beurteilen (BVerwG Urteil vom 17. Januar 1985, 3 C 6/83, BVerwGE 71, 1, Juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11. Mai 1995, 2 S 2568/92, ESVGH 45, 277, Juris Rn. 77).
  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 5 B 736/04

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Ausbildungsförderung, Einkommen,

    Dieser Ausschluss ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1985 - 3 C 6/83 -, BVerwGE 71, 1 [6]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.1998 - A 2 S 399/96

    Benutzungsverhältnis; Abwasserbeseitigung; Satzung; Öffentlich-rechtliches

    Denn zum einen verlangt der enge und untrennbare Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung (Entgelt) in einem einheitlichen Benutzungsverhältnis, daß beide Leistungen nach übereinstimmenden Regeln beurteilt werden (BVerwG, Urt. v. 6.7.1973 -IV C 22.72- BVerwGE 42, 331; Urt. v. 17.1.1985 -3 C 6/83- m.w.N., NJW 1986, 2387; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 11.5.1995, 2 S 2568/92 ESVGHE 45, Nr. 95; Scholz, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Anmerkung 540).
  • VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01

    Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines

    Ausreichend ist der bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strafverhandlung artikulierte Wille des Strafgerichts, die gesperrten Akten beiziehen zu wollen (BVerwG, Urteil v. 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 71, 1 [5]).
  • VG Leipzig, 18.01.1995 - 4 K 187/94

    Unzulässigkeit der Gebührenerhebung bei privatrechtlicher Organisationsform

    Die öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühr ist nach Ihrer Rechtsnatur die Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlich gewährten Leistung (BVerwG, Urt. v. 17.01.1985 - 3 C 6/83 -, NJW 1986, S. 2387; Dahmen, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand Juli 1994, § 4 Rnr. 61).
  • VGH Bayern, 18.12.1991 - 3 B 91.656
    Vielmehr ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. Beschl. vom 09.12.1981 BVerwG 7 B 46.81 u.a. -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 65; Beschl. vom 09.10.1984 - BVerwG 7 B 187.84 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 106; Beschl. vom 22.12.1988 - BVerwG 7 B 208.87 -, Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 80; BVerwGE 71, 1/4 = BayVBI. 1989, 378), auf die Feststellungsklage nach § 43 VwGO zur Vermeidung der dem Verwaltungsprozeß fremden Popularklage die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO über die Klagebefugnis entsprechend anzuwenden.
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